
BAFA Querschnittstechnologie Modul 4
Unternehmen, die in teure Maschinen müssen, damit sie wettbewerbsfähig bleiben, können gefördert werden!
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass die neue Maschine energieeffizient bzw. weniger Energie braucht.
Kleine und mittlere Unternehmen können wählen, zwischen der Basisförderung oder der Premiumförderung.
Kleine Unternehmen können bis zu 45%, mittlere bis zu 35% Zuschuss beantragen.
Bei Großunternehmen ist keine Basisförderung möglich!
Damit Sie eine Vorstellung haben, was ein großes Unternehmen an Förderung erhalten könnte, finden Sie nachfolgend ein Beispiel:
Premiumförderung
a. AGVO bei Großunternehmen bis 25% der Mehrkosten
b. De-minimis max. 300.000 EUR, auch hier sind max. 25% der Investitionssumme förderfähig
Großunternehmen können max. 25% der Mehrkosten als Zuschuss erhalten
Beispiel
Investitionsmehrkosten
Maschine A kostet 10 Mio. EUR
Maschine B kostet 7,5 Mio. EUR
Differenz = 2,5 Mio. EUR = Mehrkosten
25% von 2,5 Mio. EUR = 625.000 EUR möglicher Zuschuss
Parallel wird die CO2 Einsparung betrachtet:
Bei Großunternehmen werden 1.600 EUR pro Tonne betrachtet
Dabei muss bei der neuen Anlage eine 30%ige energetische Verbesserung als mit der Referenzanlage nachgewiesen werden!
Einsparung:
1 Tonne = 1.600 EUR
100 Tonnen = 160.000 EUR
Bei 100 Tonnen Einsparung beträgt der Zuschuss Förderung max. 160.000 EUR betragen.
Ergebnis:
In diesem Beispiel würden nur 160.000 EUR als Zuschuss ausgezahlt werden!
De-minimis benötigte Unterlagen
- Kostenvoranschlag / Angebot der neuen Maschine
- Energieverbrauch pro Tonne Beton = spezifischer Verbrauch kWh/t Beton, der Angebotsanlage
- Energieverbrauch Referenzanlage vom Lieferanten = spezifischer Verbrauch kWh/t Beton, der Referenzanlage
AGVO benötigte Unterlagen
- Kostenvoranschlag von zwei verschiedenen Anlagen, die am Markt erhältlich sind. Angebot der Wunschanlage und Angebot der Referenzanlage
- Beide müssen die gleiche Menge produzieren können. sogenannter Systemnutzen (z. B. Tonnen/a) max. 10 % Abweichung zulässig.
- aber die günstigere Referenz-Maschine muss einen höheren Energiebedarf haben als die energieeffiziente Angebots-Maschine.
- Die energetische Verbesserung muss min 30% betragen
- Energieverbrauch von Maschine 1 und Maschine 2 muss vorgelegt werden (am besten fragen Sie den Lieferanten der Maschine, ob er Ihnen zwei Angebote vorlegen kann).
Und wann wollen Sie in eine neue Maschine investieren?
Vorher klären Sie, ob Ihre Investition förderfähig ist. Buchen Sie hier Ihren Termin für ein Sie kostenfreies Erstgespräch.
Herzlichst
Die Geldfinderin