BAFA-Beraterzuschuss: Was Sie als Berater wissen müssen
Für registrierte Berater ist der Beraterzuschuss vor allem eines: ein Verkaufsargument. Ihr Mandant trägt nur einen Teil des Honorars selbst – und Sie können Beratung anbieten, die sich sonst mancher nicht leisten würde. Hier erfahren Sie, wie ein Förderfall aus Ihrer Sicht abläuft und was dabei bei Ihnen liegt.
Was bringt mir der Beraterzuschuss als Berater?
Ihr Mandant erhält je nach Region 50 bis 80 % des Beratungshonorars zurück, bemessen auf bis zu 3.500 EUR je Beratung – also 1.750 bis 2.800 EUR. Ihr Honorar bleibt davon unberührt: Der Mandant zahlt Ihre Rechnung, der Zuschuss fließt anschließend an ihn. Für Sie sinkt die Hürde im Verkaufsgespräch erheblich.
Was bringt mir der Beraterzuschuss als Berater?
Ihr Mandant erhält je nach Region 50 bis 80 % des Beratungshonorars zurück, bemessen auf bis zu 3.500 EUR je Beratung – also 1.750 bis 2.800 EUR. Ihr Honorar bleibt davon unberührt: Der Mandant zahlt Ihre Rechnung, der Zuschuss fließt anschließend an ihn. Für Sie sinkt die Hürde im Verkaufsgespräch erheblich.
Wer stellt den Antrag – ich oder mein Mandant?
Der Antrag wird im BAFA-Portal gestellt, in der Praxis meist durch Sie als Berater mit Vollmacht des Mandanten. Wichtig: Mit der Beratung dürfen Sie erst beginnen, wenn das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt – was davor stattfindet, ist nicht förderfähig. Im laufenden Programm bis Ende 2026 sind je Unternehmen zwei geförderte Beratungen zu unterschiedlichen Themen möglich.
Wer stellt den Antrag – ich oder mein Mandant?
Der Antrag wird im BAFA-Portal gestellt, in der Praxis meist durch Sie als Berater mit Vollmacht des Mandanten. Wichtig: Mit der Beratung dürfen Sie erst beginnen, wenn das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt – was davor stattfindet, ist nicht förderfähig. Im laufenden Programm bis Ende 2026 sind je Unternehmen zwei geförderte Beratungen zu unterschiedlichen Themen möglich.
Wie läuft ein Förderfall ab – und welche Frist zählt?
In vier Phasen: Antrag und Informationsschreiben, dann die Beratung mit Beratungsbericht, dann der Verwendungsnachweis mit Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und den erforderlichen Erklärungen, zuletzt die Prüfung durch das BAFA mit Auszahlung. Die entscheidende Frist steht im Informationsschreiben: Bis zu diesem Datum muss der Verwendungsnachweis vollständig vorliegen. Wer sie verpasst, verliert den Zuschuss für seinen Mandanten – und meist auch dessen Vertrauen.
Wie läuft ein Förderfall ab – und welche Frist zählt?
In vier Phasen: Antrag und Informationsschreiben, dann die Beratung mit Beratungsbericht, dann der Verwendungsnachweis mit Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und den erforderlichen Erklärungen, zuletzt die Prüfung durch das BAFA mit Auszahlung. Die entscheidende Frist steht im Informationsschreiben: Bis zu diesem Datum muss der Verwendungsnachweis vollständig vorliegen. Wer sie verpasst, verliert den Zuschuss für seinen Mandanten – und meist auch dessen Vertrauen.
Was muss der Beratungsbericht leisten?
Er dokumentiert Analyse und Handlungsempfehlungen und ist die Grundlage der Prüfung. Die häufigsten Rückfragen des BAFA betreffen genau ihn: fehlende Nachvollziehbarkeit, unklare Empfehlungen oder Leistungen, die über reine Beratung hinausgehen. Ein sauberer Bericht spart Ihnen Anhörungen und Nachreichungen.
Was muss der Beratungsbericht leisten?
Er dokumentiert Analyse und Handlungsempfehlungen und ist die Grundlage der Prüfung. Die häufigsten Rückfragen des BAFA betreffen genau ihn: fehlende Nachvollziehbarkeit, unklare Empfehlungen oder Leistungen, die über reine Beratung hinausgehen. Ein sauberer Bericht spart Ihnen Anhörungen und Nachreichungen.
Wie unterstützt mich Silke Bremser dabei?
Auf zwei Wegen. Ich wickle Förderfälle für Kollegen ab – Antrag, Fristen, Verwendungsnachweis – und Sie konzentrieren sich auf die Beratung. Oder Sie arbeiten mit dem Geldfinder Navigator, der Sie und Ihren Mandanten durch alle vier Phasen führt und jede Frist im Blick behält. Welcher Weg zu Ihnen passt, klären wir am besten in einem kurzen Gespräch.
Hinweis: Silke Bremser ist beim BAFA als Beraterin registriert und wickelt Förderfälle auch für Kolleginnen und Kollegen ab. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Fördergebiet des Mandanten.
Wie unterstützt mich Silke Bremser dabei?
Auf zwei Wegen. Ich wickle Förderfälle für Kollegen ab – Antrag, Fristen, Verwendungsnachweis – und Sie konzentrieren sich auf die Beratung. Oder Sie arbeiten mit dem Geldfinder Navigator, der Sie und Ihren Mandanten durch alle vier Phasen führt und jede Frist im Blick behält. Welcher Weg zu Ihnen passt, klären wir am besten in einem kurzen Gespräch.
Hinweis: Silke Bremser ist beim BAFA als Beraterin registriert und wickelt Förderfälle auch für Kolleginnen und Kollegen ab. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Fördergebiet des Mandanten.

Welche Voraussetzungen muss ein Berater erfüllen?
Berater müssen selbstständig sein und mehr als 50% des Gesamtumsatzes mit Unternehmensberatungen erzielen.
Zusätzlich:
- Befähigung
- seine Zuverlässigkeit
- Qualitätssicherung und -management,
- und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung.
Diese Unterlagen müssen vorliegen:
- Beratererklärung
- Lebenslauf
- Qualifikationen wie Diplom, Masterarbeit, Zertifikate, Zeugnisse
- Qualitätsmanagement-Nachweis entweder von einer externen Stelle oder ein selbst erstelltes Qualitätsmanagements-Handbuch
- Unternehmensnachweis
Silke Bremser erfüllt die Voraussetzungen als Beraterin für folgende Förderprogramme:
"Förderungen für Unternehmensberatungen für KMU" für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
"RWB Beratung" der NRW Bank
Die tatsächliche Förderhöhe wird vom BAFA bzw. von der NRW Bank bewilligt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Wir unterstützen bei der Antragstellung – die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft das BAFA bzw. die NRW Bank.
