BAFA Beraterzuschuss

15.04.2025 11:00 - Kommentar(e) - Von Silke Bremser

BAFA-Beraterzuschuss 2025: Wer bekommt ihn – und wer ganz sicher nicht?

Ein Beraterzuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine äußerst attraktive Möglichkeit, die Kosten für externe betriebswirtschaftliche Beratungen zu senken. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen automatisch förderfähig. Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht darüber, wer den Zuschuss erhalten kann – und wer nicht.


Wer ist antragsberechtigt für den BAFA-Beraterzuschuss?

  1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Nach der EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. €.
    • Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
    • Einzelunternehmen, GmbH, UG, AG (wenn KMU), Freiberufler
  2. Junge Unternehmen bis 1 Jahr
    • Diese erhalten Fördermittel zur Unterstützung beim Unternehmensaufbau.
    • Voraussetzung: Eintragung des Unternehmens (z. B. ins Handelsregister).
  3. Bestandsunternehmen älter als 1 Jahr
    • Beratung zu Fragen der Unternehmenssicherung, der Anpassung an Marktveränderungen, bei Expansionen oder Digitalisierungsvorhaben
    • Unternehmen, die nicht selbst beraten, sondern beraten werden
      • Nur externe, bei der BAFA gelistete und zertifizierte Berater dürfen zum Zuschuss führen. Selbstberatung oder Beratung durch z. B. Ehepartner oder Gesellschafter ist nicht förderfähig.


    Wer ist nicht förderberechtigt?

    1. Großunternehmen
      • Mehr als 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. € Jahresumsatz → keine BAFA-Förderung möglich.
    2. Freiberufler ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
      • Wenn keine betriebswirtschaftlich relevanten Geschäftsprozesse bestehen, entfällt die Förderfähigkeit.
    3. Nicht eingetragene oder informell tätige Unternehmen
      • Ohne Steuernummer oder Nachweis über die wirtschaftliche Tätigkeit keine Förderung.
    4. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
      • Diese unterliegen spezifischen anderen Förderprogrammen, nicht dem allgemeinen BAFA-Zuschuss.
    5. Berater selbst
      • Beratungskosten können nicht selbst gefördert werden. Auch nicht für die eigene Kanzlei, Agentur oder Praxis.
    6. Unternehmen mit Insolvenzverfahren oder Zahlungsunfähigkeit
      • Auch wenn eine wirtschaftliche Krise nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium ist, ist bei laufendem Insolvenzverfahren keine Förderung möglich.


    Weitere wichtige Hinweise

    • Der Antrag muss vor Beginn der Beratung beim BAFA gestellt werden.
    • Der Berater muss beim BAFA registriert und zugelassen sein.
    • Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Region (z. B. bis zu 50 % in NRW, max. 3.200 € bei Bestandsunternehmen).
    • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist teilweise möglich, sollte aber individuell geprüft werden.


    Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, lohnt sich ein unverbindliches Vorgespräch mit einem zertifizierten Fördermittelberater – zumal Sie sogar für diese Beratung selbst einen Zuschuss erhalten können​​.

     

    Herzlichst

    Die Geldfinderin


    Silke Bremser

    Teilen -