
BAFA Beraterzuschuss und Unterlagen
Aufbewahrung von Unterlagen für den BAFA Beraterzuschuss
Da ich oft hierzu befragt wurde, möchte ich es einfach mal schriftlich festhalten 😉
"Aus den Förderrichtlinien vom 14. Dezember 2022"
Gemäß den Besonderen Nebenbestimmungen für ESF-Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund) sind alle Belege und Unterlagen für das geförderte Vorhaben
5 Jahre
ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Bewilligungsbehörde die Zahlung an den Begünstigten entrichtet, aufzubewahren.
ACHTUNG De-minimis-Bescheinigung
Die Antragsteller erhalten mit dem Zuwendungsbescheid eine De-minimis-Bescheinigung. Diese ist vom Unternehmen
10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bewilligung aufzubewahren
auf Anforderung der Prüfberechtigten innerhalb von 1 Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zuzüglich Zinsen zurückgefordert.
10 Jahre müssen Rechnungen aufbewahrt werden!
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Herzlichst
Die Geldfinderin