Aufbewahrungspflicht

31.10.2024 11:06 - Kommentar(e) - Von Silke Bremser

BAFA Beraterzuschuss und Unterlagen

Aufbewahrung von Unterlagen für den BAFA Beraterzuschuss

Da ich oft hierzu befragt wurde, möchte ich es einfach mal schriftlich festhalten 😉

"Aus den Förderrichtlinien vom 14. Dezember 2022"

Gemäß den Besonderen Nebenbestimmungen für ESF-Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund) sind alle Belege und Unterlagen für das geförderte Vorhaben

5 Jahre

ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Bewilligungsbehörde die Zahlung an den Begünstigten entrichtet, aufzubewahren.

ACHTUNG De-minimis-Bescheinigung

Die Antragsteller erhalten mit dem Zuwendungsbescheid eine De-minimis-Bescheinigung. Diese ist vom Unternehmen

10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bewilligung aufzubewahren

auf Anforderung der Prüfberechtigten innerhalb von 1 Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zuzüglich Zinsen zurückgefordert.

10 Jahre müssen Rechnungen aufbewahrt werden!

 

Na, Lust auf Zuschüsse, die Sie behalten können? 


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Herzlichst


Die Geldfinderin

Silke Bremser

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