Wer wirklich förderfähig ist
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unternehmen wirklich förderfähig sind – und wo häufig Missverständnisse lauern.
Warum fördert das BAFA Unternehmensberatung?
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, sich durch qualifizierte externe Beratung weiterzuentwickeln. Die Themen reichen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit über Finanzierung und Marketing bis hin zur Unternehmenssicherung.
Der Beraterzuschuss beträgt bis zu 80 % der Beratungskosten – abhängig vom Unternehmensstandort und der Unternehmensphase. Maximal werden 3.500 € pro Maßnahme bezuschusst.
Aber: Nur wer die Kriterien erfüllt, bekommt den Zuschuss. Und genau hier beginnt Ihre Rolle als Berater:in.
Förderfähig – oder nicht? Die wichtigsten Kriterien auf einen Blick
✅ Förderfähig sind:
- Rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz in Deutschland(GmbH, UG, GbR, Einzelunternehmen, GmbH & Co. KG etc.)
- Weniger als 250 Mitarbeitende(inkl. aller Beschäftigungsverhältnisse, umgerechnet auf Vollzeitstellen)
- Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. €
- Junge Unternehmen (weniger als zwei Jahre alt) mit Gesprächsnachweis zur Gründung
- Bestandsunternehmen, die sich am Markt befinden und konkrete Beratungsbedarfe nachweisen können
❌ Nicht förderfähig sind:
- Großunternehmen (mehr als 250 Mitarbeitende oder über 50 Mio. € Umsatz)
- Unternehmen, die selbst als „Unternehmensberatung“ gelten(Achtung: Eintrag in der Gewerbeanmeldung reicht oft schon für einen Ausschluss)
- Unternehmen in Schwierigkeiten(z. B. drohende Insolvenz, negative Eigenkapitalquote, nicht beglichene Steuerforderungen)
- Verbundene Unternehmen ohne klare Abgrenzung(z. B. Tochtergesellschaften, Holdingstrukturen, verschachtelte Beteiligungen)
- Beratung durch Angehörige, Ehepartner:innen oder Gesellschafter:innen(Das BAFA schließt jegliche Form von persönlichem oder wirtschaftlichem Nahverhältnis aus)
Der häufigste Fehler: Die Beratung beginnt zu früh
Viele Unternehmen (und leider auch manche Berater:innen) begehen den klassischen Anwendungsfehler: Die Beratung startet, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt. Dann ist der gesamte Zuschuss futsch – rückwirkend wird nichts bewilligt.
Ihre Verantwortung als Berater:in
Als beim BAFA registrierte:r Berater:in sind Sie nicht nur Dienstleister, sondern auch Förderlotse. Sie kennen die Rahmenbedingungen, helfen bei der Förderprüfung und begleiten die Kunden durch den Antragsprozess.
Eine klare Einschätzung im Vorfeld – idealerweise mit Checkliste oder Vorgespräch – verhindert spätere Enttäuschungen und zeigt Ihre Professionalität.
Mein Angebot: Förderfähigkeit prüfen – bevor es teuer wird
Ich unterstütze Berater:innen dabei, sich nicht nur korrekt registrieren zu lassen, sondern auch den Blick für förderfähige Kunden zu schärfen. Gemeinsam erarbeiten wir Kriterien, Checklisten und Gesprächsleitfäden – damit Ihre Beratung wirkungsvoll UND zuschussfähig ist.
➡️ Möchten Sie Ihre Förderkompetenz schärfen und sich gezielt auf förderfähige Beratung spezialisieren? Dann sprechen Sie mich an – gern begleite ich Sie auf diesem Weg.
Herzlichst
Silke Bremser
Die Geldfinderin